Anwaltskanzlei

                       Szukalski

Schuldnerberatung
Sie haben finanzielle Schwierigkeiten und benötigen Unterstützung zur Schuldenbereinigung, dann kontaktieren sie uns und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch ohne Wartezeiten. 

Nachlassverwaltung und -pflegschaft

  • Sicherung und Verwaltung der

       Nachlassgegenstände

  • Befriedigung der Gläubiger
  • gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben
Nachlassverwaltung Zertifizierte Nachlasspflegerin Nachlasspflegschaft

Testamentsvollstreckung

  • Ausübung des Amtes als Testamentsvollstreckerin durch gerichtliche Ernennung oder Einsetzung in Testamenten
  • Inbesitznahme der Nachlassgegenstände anstelle der Erben und dessen Verwertung sowie Erbauseinandersetzung
Testamentsvollstreckung Testamentsvollstreckerin

Erbauseinandersetzung 

  • Auflösung der Erbengemeinschaften
  • Bewertung, Verwertung und Verteilung der Vermögensgegenstände unter den Erben, Vermächtnisnehmern etc.


Erbrecht  Erbauseinandersetzung Erbausschlagungen

Erbrecht 

Rechtsberatungen in den Bereichen

  • Erbausschlagungen
  • Pflichtteil
  • Testamentserrichtungen
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Sonstiges


Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Insolvenzverwaltungen 
  • Schuldenbereinigungspläne
  • Beratungen und Unterstützung vor und nach der Krise
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen
  • Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen


Insolvenzrecht Schulden Insolvenzverwaltungen

Betreuungsrecht

  • gesetzlich bestellte Betreuerin
  • privat vereinbarte Betreuung
  • Wahrung ihrer Interessen und Unterstützung 
  • Erstellung ihrer Betreuungsvollmacht
  • Hilfe im gerichtlichen Betreuungsverfahren


Betreuungsrecht Betreuungsrecht Betreuungsvollmacht Betreuungsverfahren

Qualitätsmanagement ISO 9001

  • Implementierung QMS
  • Interne Audits
  • Zertifizierungsbegleitung
  • Auditorentätigkeit bei der DQS 
Qualitätsmanagement ISO 9001 QMS Zertifizierungsbegleitung Interne Audits DQS

Datenschutz-DSGVO

  • Analyse des Datenschutzkonzepts
  • Erstellung von VVT, AVV, TOM, DSFA
  • Interne Audits und Schulungen 

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • Haftungsverlagerung 
  • Vermeidung von Interessenkonflikten 
  • Kein Kündigungsschutz 
  • Einsparung von Aus- und Fortbildungskosten 

Mediation

  • Konflikte zwischen streitenden Parteien beilegen oder vermeiden mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem sog. Mediator
  • Bedürfnisse und Interessen der Parteien werden zur Erreichung einer einvernehmlichen Lösung berücksichtigt
  • zukunftsorientierte Konfliktlösungen, die alle Beteiligten gemeinsam mittragen
  • es geht nicht um "Siegen" oder "Verlieren", sondern um Win-Win-Lösungen